Die Schulferientermine werden per Erlass festgelegt und finden sich in den Gesetz- und Verordnungsblättern oder den Schulverwaltungsblättern der Länder.
Beweglicher Ferientag werden in der Schulkonferenz in Einvernehmen mit dem Schulträger.
Spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien muss die Entscheidung fallen.
Die Termine werden den Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Schulaufsichtsbehörde mitgeteilt.
Wenn die Schulkonferenz keine Entscheidung trifft, gelten die per Erlass festgelegten Termine.
Die Schulferientermine finden Sie unter Schulferien kennen.
Die Schulferientermine finden sich in den Gesetz- und Verordnungsblättern oder den Schulverwaltungsblättern der Länder.
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